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Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

 

1. Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Bestehende bzw. abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners unsere Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Sämtliche Angebote von Showtime Design GmbH sind freibleibend vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

 

2. Angebot/Vertrag

Von den Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Auftraggeber haben keine Gültigkeit. Aufträge nehmen wir nur zu den nachstehenden Bedingungen an und führen sie nur danach aus. Abweichende Erklärungen oder Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, selbst wenn wir ihm nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Verträge, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde liegen, sind nach BGB als Dienst-/ Werkverträge einzustufen.


Uns erteilte Aufträge, auch bei fernmündlicher Übermittlung oder mittels Faxe oder per E-Mail sind für den Auftraggeber bindend, für uns jedoch erst nach unser Auftragsbestätigung. Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus unserer Auftragsbestätigung. Werden danach weitere Leistungen in Auftrag gegeben, führen wir diese nur aus, wenn wir sie ebenfalls bestätigen. Die gegenseitige Übermittlung von Schriftstücken per Telefax oder E-Mail genügt dem Erfordernis der Schriftform.

 

3. Urheberrecht

Jeder von uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des Urhebergesetzes in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

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4. Nutzungsrecht

Die Entwürfe und Werkzeichnungen bleiben Eigentum von Showtime Design und werden Auftraggeber nur zur Nutzung überreicht.
Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Spotlight Events Design.

Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Mit der Zahlung unseres Honorares erwirbt unser Vertragspartner das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten und zu nutzen. Eine namentliche Erwähnung bei Veröffentlichung ist aber erforderlich.

Dabei wird unserem Vertragspartner das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 3 Urhebergesetz eingeräumt.

 

5. Nutzungsart und Nutzungsumfang

Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und nach vorheriger Vereinbarung der zusätzlichen Vergütung gestattet.

 

6. Leistungen

Entwürfe und Werkzeichnungen bilden im Zusammenhang mit der Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung von Spotlight Events Design.

Das Honorar dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilvergütungen zusammen:

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  • dem Entwurfs- und Zeichenhonorar

  • dem Programmierhonorar

  • dem Nutzungshonorar.

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Vorschläge und/oder Anregungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter begründen kein Miturheberrecht und haben auch keinen Einfluss auf das Honorar von Showtime Design.

 

7. Leistungsumfang

Keine Tätigkeit von Showtime Design und keine Vorlage von Entwürfen von Showtime Design ist unentgeltlich oder kostenfrei, es sei denn, dieses ist vorher ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Änderungen von Zeichnungen, Programmierungen und Entwürfen werden nach Zeitaufwand und Preisliste gesondert dem Auftraggeber berechnet.

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8. Rückgaberecht

Erstellt und liefert Spotlight Events Design im Auftrage Entwürfe, Werkzeichnungen und/oder Programmierungen, ohne dass es zur Nutzung durch den Auftraggeber kommt, so ist das Entwurfs- und Zeichenhonorar und das Programmierhonorar von Spotlight Events Design fällig.

 

9. Zahlungsbedingungen

Das Honorar von Spotlight Events Design ist bei Ab- /Auslieferung fällig. Es ist gegen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Werden auftragsgemaÌˆß erbrachte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles gegen Rechnung von Spotlight Events Design ohne Abzug fällig.
Sämtliche Honorare und Mietpreise sind Nettopreise, die sich jeweils zuzüglich geltender gesetzlicher Umsatzsteuer verstehen.

Rechnungen von Spotlight Events Design sind ohne Abzug und ohne Skonto 14 Tage nach Rechnungserhalt durch den Auftraggeber zu bezahlen. Falls der Auftraggeber sich nicht an die Zahlungsbedingungen hält, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • nach 14 Tagen - Zahlungserinnerung

  • nach 21 Tagen - 1. Mahnung plus Verzugszinsen von 8%

  • nach 30 Tagen - 2. Mahnung und Ankündigung zum Mahnbescheid

    Weitere Zinsen und Bearbeitungsgebühren halten wir uns vor.

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10. Reisen

Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, übernimmt Auftraggeber die entstandenen Reisekosten und Spesen und erstattet diese gegen Nachweis unverzüglich.

 

11. Sonstige

Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Änderungen von Werkzeichnungen und Entwürfen werden nach Zeitaufwand und Preisliste gesondert dem Auftraggeber berechnet.

 

12. Auslagen

Auslagen für technische Nebenkosten, beispielsweise für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

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13. Nachsorge

Nach Durchführung des Projektes ist der Auftraggeber verpflichtet, die Werkzeichnungen und Entwürfe an Spotlight Events Design herauszugeben. Die Rücksendung von Originalen und Werkzeichnungen geschieht auf Gefahr und auf Kosten unseres Auftraggebers.

 

14. Umsetzung

In der künstlerischen Umsetzung der erteilten Aufträge ist Spotlight Events Design frei.

 

15. Mietgegenstand bei Materialvermietung

Gegenstand des Mietvertrages sind die in der Auftragsbestätigung durch Spotlight Events Design aufgeführten Einzelgeräte samt Zubehör. Wir behalten uns das Recht vor, die dort genannten Geräte durch qualitativ gleichwertige andere Geräte zu ersetzen.

 

16. Mietzeit, Miete, Termine, höhere Gewalt

Die Mietzeit beginnt bzw. endet zu den jeweils in dem Mietvertrag angegebenen Zeitpunkten, spätestens jedoch mit der Überlassung bzw. frühestens mit der Rückgabe der Mietgegenstände.
Die zu zahlende Miete ist im Mietvertrag angegeben. Sollte ein Mietbetrag für einzelne überlassene Mietgegenstände darin nicht enthalten sein, so gilt eine angemessene Miete hierfür als vereinbart.

Geraten wir mit der rechtzeitigen Überlassung des vermieteten Gerätes in Verzug, hat uns der Mieter eine angemessene Nachfrist zu setzen.
Kommt der Mieter in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so hat er für die Dauer des Annahmeverzugs oder der durch die Verletzung der Mitwirkungspflichten eingetretenen Verzögerung, die vereinbarte Miete voll zu entrichten.

Krieg, Streik, Aussperrung, Rohstoff- und Energiemangel, Betriebs- und Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand - auch, soweit sie die Durchführung des betroffenen Geschäfts auf absehbare Zeit unwirtschaftlich machen - sowie alle Fälle höherer Gewalt, auch bei unseren Lieferanten, befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkung von der Verpflichtung aus dem Mietvertrag. Solche Ereignisse berechtigen uns, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass der Mieter ein Recht auf Schadensersatz hat.

 

17. Gebrauch und Unterhaltung des Mietgegenstandes

Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen, insbesondere die überlassenen Gebrauchsanweisungen zu beachten und Wartungs- und Pflegeempfehlungen sorgfältig zu befolgen. Der Mieter hat für eine branchenübliche Versicherung in Höhe des Neuwerts des Mietgegenstands zu sorgen.

 

18. Haftung

Nach Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen, Reinausführungen, Programmierungen und/oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung von Spotlight Events Design.
Sofern der Auftraggeber Spotlight Events Design Vorlagen und/oder Unterlagen, z. B. Fotos, Modelle, Musiken, Muster etc., zur Verwendung überreicht, haftet der Auftraggeber dafür, dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter nutzbar sind.
Bei Materialien ist der Mieter für alle Schäden verantwortlich, die aus dem nicht vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache entstehen.

 

19. Arbeitszeit und Spesen

Unsere Personalpreise pauschal pro Tag basieren auf einen 10-Stunden-Arbeitstag inklusive einer Stunde Pause.
 Überstunden werden mit 1/9 der Tagesgage zuzüglich folgender Zuschläge in Rechnung gestellt:

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  • 1. und 2. Überstunde 1/9 Tagesgage zuzüglich 25%

  • 3. und 4. Überstunde 1/9 Tagesgage zuzüglich 50%

  • ab 5. Überstunde 1/9 Tagesgage zuzüglich 100%

  • Sonntagszuschlag 50%

  • Feiertagszuschlag 100%

  • Nachtzuschlag (Arbeitszeit von 0,00 Uhr bis 6.00 Uhr) zuzüglich 25%

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An- und Abreise Tage bis 7 Stunden werden mit 1/2 der Tagesgage berechnet. Bei einer An- oder Abreise von mehr als 7 Stunden wird ein ganzer Tag in Rechnung gestellt.

Die Verpflegung mit Speisen und Getränken geschieht auf Kosten und durch den Auftraggeber nach Anforderung von Spotlight Events Design.


Der Auftraggeber zahlt erforderliche Übernachtungen von Mitarbeitern von Spotlight Events Design. Es ist pro Person in einem 4-Sterne-Hotel ein Einzelzimmer mit großem Bett/Doppelbett und Internetzugang bereitzustellen. Auf Tour muss ein adäquater Nightliner gestellt werden. Der Auftraggeber zahlt die An- und Abreisekosten gegen Beleg und Nachweis.

 

20. Stornierung

  • Bei Stornierung des Auftrages bis 30 Tage vor Produktionsbeginn fallen 50% der Kosten für Planung & Design, sowie 25% der Materialkosten an.

  • Bei Stornierung des Auftrages bis 14 Tage vor Produktionsbeginn fallen 100% der Kosten für Planung & Design und 50% der Personalkosten an, sowie 50% der Materialkosten

  • Bei Stornierung des Auftrages bis 7 Tage vor Produktionsbeginn fallen 100% der Kosten für Planung & Design, 100% der Personalkosten und 100% der Materialkosten an.

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21. Transportkosten

Transportleistung schuldet Spotlight Events nur, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden vereinbart ist. In diesem Falle ist Spotlight Events berechtigt, sich der Leistung Dritter für den Transport zu bedienen. Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung von Mietgegenständen übernimmt der Kunde ab Empfang der Mietgegenstände.

Übergabe ist für den Fall, dass Spotlight Events den Transport selbst oder durch Dritte durchführt, mit Anlieferung und Ausladen der Mietgegenstände am Kundenort erfolgt. Ansonsten durch Übernahme der Mietgegenstände durch den Kunden oder für ihn tätige Dritte am Lager vor Verladung.

 

22. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz Köln ist Erfüllungsort.

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